Der EuGH entschied zu Hypothekendarlehen: Transparenz von Mindestzinssatzklauseln kann im Rahmen einer das gesamte Bankensystem eines Landes betreffenden Verbandsklage kontrolliert werden. Bei seiner Kontrolle kann das Gericht die Entwicklung der Wahrnehmung des Durchschnittsverbrauchers in Bezug auf diese Klauseln berücksichtigen (Rs. C-450/22).
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