Das AG München verurteilte Mieter, die den Zutritt zur Wohnungsbesichtigung verweigerten, aus der Mietwohnung auszuziehen und diese an die Eigentümer herauszugeben (Az. 474 C 4123/21).
Source: DATEV
Das AG München verurteilte Mieter, die den Zutritt zur Wohnungsbesichtigung verweigerten, aus der Mietwohnung auszuziehen und diese an die Eigentümer herauszugeben (Az. 474 C 4123/21).
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