Wird ein Mietauto beschädigt zurückgegeben, muss die Autovermietung beweisen, dass das Auto ohne Schäden übergeben wurde. Beweiserleichterungen gibt es nicht. Das LG Lübeck verneinte in einem aktuellen Fall eine Ersatzpflicht des Mieters (Az. 6 O 82/23).
Source: DATEV
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