Fälle unzulässiger Werbung für Schönheitsoperationen in Social Media oder auf Internetseiten beschäftigen die Wettbewerbszentrale seit Jahren immer wieder. Dazu hat nun der BGH ein Urteil des OLG Köln bvestätigt (Az. 6 U 77/23).
Source: DATEV
Fälle unzulässiger Werbung für Schönheitsoperationen in Social Media oder auf Internetseiten beschäftigen die Wettbewerbszentrale seit Jahren immer wieder. Dazu hat nun der BGH ein Urteil des OLG Köln bvestätigt (Az. 6 U 77/23).
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