Der BFH hatte zu klären, ob sich die Kürzung des Verlustabzugs infolge eines (hier vollständigen) Anteilseignerwechsels bei einer Körperschaft gemäß § 8c KStG auch auf verrechenbare Verluste nach § 15a EStG aus der Beteiligung der Körperschaft als Kommanditistin einer KG erstreckt (Az. IV R 27/21).
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