Die Anträge eines Wohnbereichsleiters und einer Pflegefachkraft in einem Seniorenheim auf Beschäftigung trotz Nichtvorlage eines Impf- oder Genesenennachweises wurden vom ArbG Gießen zurückgewiesen (Az. 5 Ga 1/22 und 5 Ga 2/22).
Source: DATEV
Die Anträge eines Wohnbereichsleiters und einer Pflegefachkraft in einem Seniorenheim auf Beschäftigung trotz Nichtvorlage eines Impf- oder Genesenennachweises wurden vom ArbG Gießen zurückgewiesen (Az. 5 Ga 1/22 und 5 Ga 2/22).
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