Deutschland und elf weitere EU-Mitgliedstaaten haben die Richtlinie zum Schutz von Arbeitnehmern vor Gefährdung durch Karzinogene, Mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe bei der Arbeit noch nicht in nationales Recht umgesetzt und der Kommission noch nicht die entsprechenden Maßnahmen mitgeteilt. Die Frist lief am 05.04.2024 ab. Deshalb hat die EU-Kommission gegen diese Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eröffnet und ihnen ein Aufforderungsschreiben geschickt.
Source: DATEV
Neueste Kommentare