Der Unfall eines selbstständigen Motorad-Fahrtrainers auf einer Fahrt ohne Kunden unterfällt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Fahrt der Erkundung einer geeigneten Strecke für ein Fahrtraining dient und nicht aus privaten Gründen erfolgt. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 8 U 3350/22).
Source: DATEV
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