+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Überlassung von Know-how im Rahmen eines Technologietransfervertrags durch ausländische Unternehmer ohne zeitliche Begrenzung zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften, die der Steuerabzugsverpflichtung unterliegen, führt (Az. I R 18/18).
Source: DATEV