+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das BMF hat die Aufteilung der an ausländische Sozialversicherungsträger geleisteten Globalbeiträge zur Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für den Veranlagungszeitraum 2024 angepasst (Az. IV C 3 – S-2221 / 20 / 10002 :005).
Source: DATEV