Im Einvernehmen mit dem BMWi hat das BMF festgelegt, dass das Verfahren der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung erstmals für vermögenswirksame Leistungen anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2016 angelegt werden (Az. IV C 5 – S-2439 / 16 / 10001).
Source: DATEV STeuer
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