Das BMF erläutert die Konsequenzen, die sich aus der durch § 2b UStG ab 01.01.2017 neu geregelten Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und der Übergangsregelung in § 27 Abs. 22 UStG ergeben (Az. III C 2 – S-7107 / 16 / 10001).
Source: DATEV STeuer
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