Die Fälle, in denen Know-how zur Erbschafts- oder Schenkungsbesteuerung gefragt sein wird, werden aufgrund der neuen Ausgestaltung zunehmen. Gerade Berater von Erwerbern kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sollten sich auf vermehrte Nachfragen einstellen, da es auch Neues bei Erwerben von begünstigtem Vermögen von weniger als 26 Mio. Euro zu beachten gilt. Der DStV hat daher einen Überblick über ausgewählte Aspekte, die unterhalb der Prüfschwelle von 26 Mio. Euro relevant sind, zusammengestellt.
Source: DATEV STeuer
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