Das vom EuGH beim Reihengeschäft zugrunde gelegte Kriterium der „Verschaffung der Verfügungsmacht“ ist lt. DStV schwer bestimmbar. U. a. aufgrund der noch weit auseinanderliegenden Lösungsansätze von Finanzverwaltung und Wirtschaft könne die Praxis daher frühestens im Jahr 2018 mit gesetzlichen Neuerungen rechnen.
Source: DATEV STeuer
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