+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Betreiber von Fitnessstudios dürfen ihre Kund:innen nicht mit irreführenden Online-Mitteilungen über ihre Rechte nach einer coronabedingten Schließung täuschen. Das entschied das LG Berlin nach einer Klage des vzbv (Az. 52 O 158/21).
Source: DATEV