Anwältinnen und Anwälte, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, können Entschädigungen nach dem IfSG beanspruchen. Der BRAK-Ausschuss Sozialrecht hat seine Handlungshinweise hierzu aktualisiert.
Source: DATEV
Anwältinnen und Anwälte, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, können Entschädigungen nach dem IfSG beanspruchen. Der BRAK-Ausschuss Sozialrecht hat seine Handlungshinweise hierzu aktualisiert.
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