+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Dieses BMF-Schreiben findet Anwendung auf alle Insolvenzverfahren, deren Eröffnung ab dem 01.01.2021 beantragt wurde (Az. IV A 3 – S-0550 / 21 / 10001 :001).
Source: DATEV