Sofern hauptberuflich Selbstständige vor Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit keine positiven Einkünfte hatten, haben sie bei Arbeitsunfähigkeit auch keinen Anspruch auf Krankengeld. Dies entschied das SG Berlin (Az. S 56 KR 1969/20).
Source: DATEV
Sofern hauptberuflich Selbstständige vor Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit keine positiven Einkünfte hatten, haben sie bei Arbeitsunfähigkeit auch keinen Anspruch auf Krankengeld. Dies entschied das SG Berlin (Az. S 56 KR 1969/20).
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