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In der Kabinettssitzung am 24.11.2021 haben sich BMF und BMWi auf die Einzelheiten der Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen verständigt. Für den Zeitraum 01.01.2022 bis 30.03.2022 wird die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige sowie die Corona-Überbrückungshilfe III Plus – als Überbrückungshilfe IV – fortgeführt. Verlängert werden für den gleichen Zeitraum die Härtefallhilfen, die in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen.
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