Der BFH hatte zu entscheiden, ob für Beträge von geringer Bedeutung (z. B. Versicherungen, Werbung, Kfz-Steuer) hinsichtlich der Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens ein Bilanzierungswahlrecht besteht (Az. X R 34/19).
Source: DATEV
Der BFH hatte zu entscheiden, ob für Beträge von geringer Bedeutung (z. B. Versicherungen, Werbung, Kfz-Steuer) hinsichtlich der Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens ein Bilanzierungswahlrecht besteht (Az. X R 34/19).
Source: DATEV
Neueste Kommentare