Der BFH hatte zu entscheiden, ob Honorare für eine Dozententätigkeit im Rahmen eines Besucherdienstes (z.B. Führungen) unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG fallen (Az. V R 38/15).
Source: DATEV STeuer
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Honorare für eine Dozententätigkeit im Rahmen eines Besucherdienstes (z.B. Führungen) unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG fallen (Az. V R 38/15).
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