Das OVG Sachsen entschied, dass die Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Dresden vom 7. Mai 2015 in der Fassung der Änderungssatzung vom 29. Oktober 2015 im Wesentlichen rechtmäßig ist (Az. 5 C 4/16).
Source: DATEV STeuer
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