Die Steuervergünstigung für inländisches Betriebsvermögen gelte auch beim Erwerb eines Anteils an einer Mitunternehmerschaft, wenn das durch Schenkung unter Lebenden erworbene Vermögen durchgehend sowohl beim bisherigen als auch beim neuen Rechtsträger den Begünstigungstatbestand erfülle. Dies setze voraus, dass der Erwerber Mitunternehmer werde, d. h. Mitunternehmerinitiative entfalten könne und Mitunternehmerrisiko trage. So das FG Düsseldorf (Az. 4 K 3250/15).
Source: DATEV STeuer
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