Laut FG Niedersachsen ist von der Uneinbringlichkeit einer Forderung auch dann auszugehen, wenn der leistende Unternehmer im Zeitpunkt der Leistungserbringung aufgrund der mit dem Leistungsempfänger getroffenen Vereinbarungen über die Fälligkeit des Entgeltes für mehr als zwei Jahre nicht mit einer Vereinnahmung der Leistungsentgelte rechnen kann. Eine Umsatzsteuerberichtigung sei in diesem Fall möglich (Az. 5 K 288/15).
Source: DATEV STeuer
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