Durch dieses BMF-Schreiben wird das Vordruckmuster USt 1 TK – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG – für entsprechende Mitteilungen an Betreiber elektronischer Schnittstellen neu bekannt gegeben (Az. III C 5 – S-7420 / 19 / 10002 :014).
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