Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein im EU-Ausland in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebender Elternteil gegenüber dem in Deutschland wohnhaften und erwerbstätigen anderen Elternteil einen gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG vorrangigen Anspruch auf Kindergeld hat (Az. XI R 33/12).
Source: DATEV STeuer
Neueste Kommentare