Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Bundesagentur für Arbeit einem Arbeitslosen vor der Verhängung einer Sperrzeit eine vollständige Rechtsfolgenbelehrung erteilen muss (Az. L 11 AL 95/19).
Source: DATEV
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Bundesagentur für Arbeit einem Arbeitslosen vor der Verhängung einer Sperrzeit eine vollständige Rechtsfolgenbelehrung erteilen muss (Az. L 11 AL 95/19).
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