Der BGH entschied, dass ein sog. Sammelklage-Inkasso nach Insolvenz von Air Berlin zulässig ist. Die zu beurteilende Tätigkeit der Klägerin sei von ihrer Befugnis gedeckt, Inkassodienstleistungen zu erbringen (Az. II ZR 84/20).
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Der BGH entschied, dass ein sog. Sammelklage-Inkasso nach Insolvenz von Air Berlin zulässig ist. Die zu beurteilende Tätigkeit der Klägerin sei von ihrer Befugnis gedeckt, Inkassodienstleistungen zu erbringen (Az. II ZR 84/20).
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