Das BMF teilt mit, dass zum 1. Juli 2021 die Änderungen im Zusammenhang mit der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in Kraft treten. Durch diese neuen Vorschriften verändern sich insbesondere die umsatzsteuerlichen Rahmenbedingungen für den Online-Handel. Mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket sollen Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Umfeld verhindert und EU-weit einfachere Regelungen für die Umsatzsteuer ermöglicht werden.
Source: DATEV
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