Das BMF teilt mit, dass die zuständigen Behörden beabsichtigen, die Konsultationsvereinbarung betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an unselbständig Erwerbstätige während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie nicht vor dem
30. September 2021 zu kündigen (Az. IV B 2 – S-1301-CHE / 07 / 10015-16).
Source: DATEV
Neueste Kommentare