Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob von einer Universität gezahlte Existenzgründerzuschüsse nach dem sog. EXIST-Programm Sonderbetriebseinnahmen darstellen, wenn die Stipendiaten die geförderte Gründungsidee im Rahmen einer Personengesellschaft (GbR) weiterverfolgen und realisieren (Az. VIII R 47/18).
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