Das LG Frankfurt entschied, dass eine Pauschalreise auch kostenfrei storniert werden kann, wenn Reisende aus Angst vor Corona-Beeinträchtigungen zunächst vorsorglich stornieren und sich diese Beeinträchtigungen dann im Nachhinein bestätigt. Auch eine unerwünschte Umbuchung müssen sie dann nicht hinnehmen (Az. 3-06 O 40/20). Darüber berichtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Source: DATEV
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