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Mitglieder der IHK zu Köln und der IHK Ostwestfalen haben keinen Anspruch gegen diese Kammern, dass sie ihren Austritt aus dem DIHK erklären. Dies entschied das OVG Nordrhein-Westfalen in zwei Eilverfahren (Az. 16 B 2011/20 und 16 B 2045/20).
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