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Die Verwendung des englischen Begriffs „partners“ in der Firmenbezeichnung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist zulässig. Dies entschied der BGH in einem aktuellen Beschluss, der eine Rechtsanwalts-GmbH betrifft (Az. II ZB 13/20). Darauf weist die BRAK hin.
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