Das VG Gelsenkirchen hat die Nutzungsuntersagung eines Pkw durch die Zulassungsstelle der Stadt Gelsenkirchen bestätigt. Das Fahrzeug des Klägers erweise sich als nicht vorschriftsmäßig im Sinne der Fahrzeugzulassungsverordnung (Az. 14 K 333/21).
Source: DATEV
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