Laut FG Düsseldorf darf ein Insolvenzverwalter den ihm gezahlten Vergütungsvorschuss nicht erfolgsneutral als bloße Anzahlung bilanzieren, da er eine selbständig abrechenbare und vergütungsfähige Teilleistung erbracht habe (Az. 16 K 647/15 F).
Source: DATEV STeuer
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