Das Bundes-Klimaschutzgesetz greift aus Sicht des BVerfG zu kurz, deshalb verpflichteten die Karlsruher Richter den Gesetzgeber, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln (Az. 1 BvR 2656/18 u. a.).
Source: DATEV
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