Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass es die gesetzliche Neuregelung zur Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen nicht rechtfertigt, in Altfällen Sanierungsgewinne im Wege des Erlasses steuerfrei zu stellen (Az. 5 K 1689/20).
Source: DATEV
Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass es die gesetzliche Neuregelung zur Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen nicht rechtfertigt, in Altfällen Sanierungsgewinne im Wege des Erlasses steuerfrei zu stellen (Az. 5 K 1689/20).
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