Das OLG Frankfurt entschied, dass es einem Händler auf Amazon zuzumuten ist, ein längere Zeit eingestelltes Angebot regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob rechtsverletzende Änderungen vorgenommen worden sind. Wegen Verletzung dieser Prüfungspflicht hat das Oberlandesgericht gegen eine Händlerin ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro verhängt (Az. 6 W 8/18).
Source: DATEV
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