Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei einem Gehaltsverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers eine verdeckte Einlage und damit der Zufluss des Gehalts bei diesem von einer gewinnmindernden Buchung in der Bilanz der Gesellschaft abhängig ist (Az. VI R 6/13).
Source: DATEV STeuer
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