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Das VG Stuttgart hat die Anträge zweier Examenskandidatinnen gegen das Land Baden-Württemberg abgelehnt, mit welchen die Antragstellerinnen begehrten, ihre am 04.03.2021 im Rahmen des Frühjahrstermins bereits geschriebene Strafrechtsklausur zu bewerten und in die Gesamtbewertung der Ersten juristischen Staatsprüfung einzubeziehen sowie den Termin für die Wiederholungsklausur am 19.04.2021 vorläufig aufzuheben (Az. 12 K 1372/21 und 12 K 1510/21).
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