Das VG Neustadt hat die Klage eines Winzers abgewiesen. Diesem hatte die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz aufgegeben, auf insgesamt 14 von ihm bewirtschafteten Flurstücken alle Rebstöcke zu entfernen, da er seine Flächen nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet und angrenzende Flächen durch Schadorganismen gefährdet hatte (Az. 2 K 719/20.NW).
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