Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die im BMF-Schreiben zur Umsatzsteuer – Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland enthaltene Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert (Az. III C 2 – S-7419 / 19 / 10002 :004).
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