Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Anspruch auf Akteneinsicht in Kindergeldsachen anderen Grundsätzen als im gewöhnlichen Steuerverfahren unterliegt und ob sich eine andere Beurteilung auch daraus ergibt, dass die Kindergeldakte bei der Familienkasse elektronisch geführt wird (Az. III R 59/19).
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