Bayern und Niedersachsen haben am 26.03.2021 gemeinsam einen Entschließungsantrag mit dem Ziel in den Bundesrat eingebracht, dass Projektförderungen durch die öffentliche Hand nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
Source: DATEV
Bayern und Niedersachsen haben am 26.03.2021 gemeinsam einen Entschließungsantrag mit dem Ziel in den Bundesrat eingebracht, dass Projektförderungen durch die öffentliche Hand nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
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