Unternehmen im Dienstleistungsbereich können nun auch zur monatlichen Datenabgabe über ihre Umsätze und Beschäftigten angeschrieben und aufgefordert werden. Dies gilt nur für Dienstleister, die in mehreren Bundesländern tätig sind. Das neue Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz regelt die dafür notwendige Datengewinnung. Das berichtet die WPK.
Source: DATEV
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