Das OVG Schleswig hat anlässlich der Berufung mehrerer verbeamteter Lehrkräfte entschieden, dass deren Besoldung im Jahre 2007 in den Besoldungsgruppen A 13, A 15 und A 16 gegen das verfassungsrechtliche Gebot der amtsangemessenen Alimentation verstößt (Az. 2 LB 93/18).
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