Das BMF hat eine weitere Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden. Dieses Schreiben ergänzt das Schreiben vom 19.03.2020 und tritt an die Stelle des Schreibens vom 22.12.2020 (Az. IV A 3 – S-0336 / 20 / 10001 :037).
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