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Während einer vom Rentenversicherungsträger durchgeführten Reha-Maßnahme besteht grundsätzlich Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein bewusstes seitliches Ausweichmanöver beim Völkerball im Rahmen der Bewegungstherapie ist allerdings nicht dazu geeignet, einen Riss der Achillessehne zu bewirken. Ein Arbeitsunfall ist daher in einem solchen Fall nicht anzuerkennen. So entschied das LSG Hessen (Az. L 3 U 205/17).
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