Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vorgelegt (19/27673). Danach soll es Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten künftig gestattet sein, in größerem Umfang Erfolgshonorare zu vereinbaren und Verfahrenskosten zu übernehmen.
Source: DATEV
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